Richtlinie der Toray Gruppe zu den Menschenrechten

Wir in der Toray Gruppe sind davon überzeugt, dass die Achtung vor den Menschenrechten einen verbindlichen Grundsatz der Unternehmensführung bildet. Deshalb respektieren wir internationale Normen wie etwa Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Regelungen der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind, und wir sind bestrebt, unsere Pflicht zur Achtung der Menschenwürde als gute Unternehmensbürger ("corporate citizen") zu erfüllen.

  1. Wir werden die Menschenrechte, den Charakter und die Individualität der Mitarbeiter achten sowohl Belästigungen als auch Diskriminierung am Arbeitsplatz verhindern. Zudem werden wir weder Kinderarbeit, Zwangsarbeit noch unfaire Niedriglöhne dulden.
  2. Wir werden danach streben, die Achtung vor den Menschenrechten zu in der gesamten, unsere geschäftlichen Aktivitäten betreffenden Lieferkette zu fördern. Zudem werden wir uns nicht an der Verletzung von Menschenrechten beteiligen.
  3. Wir werden uns bemühen, negative Auswirkungen unserer Geschäftsaktivitäten auf die Menschenrechte zu erkennen und diese zu vermeiden oder zu reduzieren.
  4. Sollte sich herausstellen, dass wir nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen haben, werden wir unverzüglich angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen.
  5. Wir werden Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter in Bezug auf Menschenrechte unterstützen und deren sachgerechtes Verständnis hierfür fördern.